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Vergleich gesetzliche Krankenkassen (GKV)

Die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen bieten im Wesentlichen gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistungen, doch die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden sich erheblich - sie reichen zurzeit von etwa 13 bis 15 Prozent des persönlichen Monatsbruttos. Daher lohnt ein Vergleich von gesetzlichen Krankenkassen. Vergleichen Sie jetzt, wir zeigen Ihnen, wieviel Sie sparen können. Nutzen Sie unseren Krankenkassen-Vergleich.

 

Vergleich Krankenkassen

Ein Vergleich von Krankenkassen lohnt sich immer, da Sie dadurch monatlich eine Menge Geld sparen können. Bei der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse gibt es keine Einschränkungen, Sie können eine ortsgebundene Krankenkasse wie die AOK genauso auswählen wie eine Betriebs-Krankenkasse. Die Beitragssätze reichen von ca. 12,5% bis 17%, daher ist das Vergleichen von Krankenversicherungen wichtig, um eine günstige Krankenkasse zu finden. Hier geht's zum Vergleich gesetzliche Krankenversicherung.

 

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich geregelt, werden vom Gesetzgeber aber ständig angepasst, in den meisten Fällen zum Leidwesen der gesetzlich Versicherten. Da 95% der Leistungen vorgeschrieben sind, kann meistens eine günstige Krankenkasse gewählt werden. Diese finden Sie im unserem Vergleich gesetzliche Krankenversicherung. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen umfassen im Wesentlichen diese: Arznei- und Verbandmittel, Ärztliche Behandlung, Auslandsschutz, Empfängnisverhütung, Fahrtkosten, Früherkennung (Gesundheitsuntersuchungen), Gesundheitsförderung, Haushaltshilfe, Häusliche Krankenpflege, Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen), Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Körperersatzstücken), Individualprophylaktische Leistungen, Kieferorthopädische Behandlung, Krankengeld, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, Krankenhausbehandlung, Krankheitsverhütung und Vorbeugung (z. B. Impfungen), Künstliche Befruchtung, Kur zur Rehabilitation, Genesung und Vorbeugung, Mutter-Kind-Kur, Mutterschaftsleistungen, Psychotherapie, Schwangerschaftsabbruch (sofern nicht rechtswidrig), Sozialpädiatrische Behandlung, Zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz, Zuzahlungsbefreiungen.

 

Wechsel Krankenkasse, Wechsel PKV GKV, Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung

Wechsel Krankenkasse (gesetzlich)
Solange Sie unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, müssen Sie sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung greift die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2008 bei 3.600 Euro. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich höchstens nach diesem Betrag, auch wenn Sie mehr verdienen. Um die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, muss der Versicherungsnehmer die Krankenversicherung fristgerecht kündigen (s.u. Kündigung gesetzliche Krankenversicherung). Unser gesetzliche Krankenversicherung Vergleich zeigt Ihnen, welche Krankenkasse günstig ist.
Wechsel gesetzliche in private Krankenversicherung
Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (Wechsel Gkv Pkv) ist an gewisse Vorgaben geknüpft, nämlich an die Versicherungs-Pflichtgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze besagt, dass Sie sich als Arbeitnehmer nur dann gesetzlich krankenversichern müssen, wenn Sie nicht mehr als 4.012,50 Euro monatlich verdienen (Stand 2008). Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt, können Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln.

 

Kündigung gesetzliche Krankenversicherung

Die Kündigung der Krankenkasse erfolgt durch eine ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Die Krankenkasse, bei der Sie kündigen stellt Ihnen daraufhin eine Kündigungsbestätigung aus (innerhalb von zwei Wochen). Diese Kündigungs-Betätigung der Krankenkasse senden Sie am besten gleich mit der Anmeldung zur neuen Krankenkasse. Welche gesetzliche Krankenkasse günstig ist, finden Sie in unserem Vergleich gesetzliche Krankenkasse Vergleich.

 

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Folgende Personengruppen können sich freiwillig gesetzlich versichern: Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze, Selbständige, Freiberufler, Studenten, Beamte, Angestellt und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Wer sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, zahlt Versicherungs-Beiträge auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze (Arbeitnehmer). Grundsätzlich lohnt sich in diesem Fall ein Blick in die private Krankenversicherung. Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt, sollte unseren Krankenkassen Vergleich nutzen.

 

Günstige Krankenkasse / Beitragssätze

Günstige Krankenkassen liegen bei einem Beitragssatz von ca. 12,5%. Beitragssätze im Allgemeinen gehen bis ca. 16%. Daher lohnt ein Krankenkassen-Vergleich, um günstige Krankenkassen zu finden. In unserem Vergleich gesetzliche Krankenkasse finden Sie eine umfangreiche Übersicht.